Der iGZ ist in seiner Organisation dezentral und basisdemokratisch aufgestellt. Höchstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung. Diese wählt den iGZ-Bundesvorstand. Durch seine regionale Verwurzelung über insgesamt 39 Landesbeauftragte und Regionalkreisleiter hält der iGZ stets den Kontakt zu seinen Mitgliedsunternehmen und somit zum Geschehen in der Branche.
Darüber hinaus ist der iGZ ein wichtiger Faktor bei der Zukunftsgestaltung der Zeitarbeitsbranche. Dabei ist der Rückgriff auf die Kompetenz seiner Mitglieder ein wesentlicher Faktor. Egal, ob früher in Arbeitskreisen oder aktuell in Form von Projektgruppen: Viele innovative Branchenansätze stammen aus dem iGZ. Initiativen wie ein allgemeinverbindlicher tariflicher für die Zeitarbeitsbranche, ein iGZ-verbindlicher Ethik-Kodex, ein Verbundausbildungsmodell für oder die Entwicklung neuer Gefahrtarife für die Verwaltungsberufsgenossenschaft entstammen den iGZ-Fachforen unter engagierter Mitarbeit der iGZ-Mitgliedsunternehmen. Die juristische Fachberatung in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten gegenüber seinen Mitgliedern gehört ebenfalls zu den Aufgaben des iGZ.
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